AGBS, UNSERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Alle unsere Feriencamps, Gastfamilien, Leiter/innen, Betreuer/innen und zugezogenen Leistungsträger sind geschult und motiviert, während den schönsten Wochen im Jahr ihr Bestes zu geben.
Bleiben Sie mit ihrem Kind in Kontakt! Sollten Sie das Gefühl haben, dass irgendeine der versprochenen Leistungen nicht erbracht wird, rufen Sie uns an, wir werden Missverständnisse klären und berechtigte Anliegen durchsetzen.
Wir nehmen die Interessen unserer Teilnehmer/innen wahr, wenn wir über Mängel informiert werden. Bitte beachten Sie, dass auf nachträglich gestellte Forderungen nicht mehr eingegangen werden kann, wir aber alles daran setzen, den Aufenthalt Ihrer und unserer Kids unvergesslich zu gestalten. 19 Jahre Erfahrung ausschliesslich mit Kids Camps sind dafür die beste Garantie.

AKZEPTANZ

Mit der Anmeldung bestätigt die als erziehungsberechtigte oder unterschriebene handlungsfähige Person ihr Einverständnis zu folgenden Teilnahmebedingungen:
 

ANMELDUNG

 Die Anmeldung erfolgt definitiv durch Ausfüllen und Absenden oder Faxen des entsprechenden Prospekt- oder Internet-Formulars, die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung durch uns innert 5 Tagen per E-Mail oder Post bestätigt und die Campgebühr zur direkten Begleichung in Rechnung gestellt. Ein Ausbleiben der Bestätigung/Rechnung muss uns innert 2 Wochen nach der Anmeldung gemeldet werden, ansonsten wird der Erhalt angenommen. Nach Eingang der Campzahlung ist der Platz reserviert und Sie erhalten vor dem Camp die Möglichkeit, das weitere Infomaterial direkt vom Internet herunterzuladen. Preiserhöhungen im Falle verspäteter Bezahlung (Flug, Währung etc.) sind vom Kunden zu übernehmen.
 

VERSCHIEBUNG

Eine Verschiebung durch den/die TeilnehmerIn sowohl der Kurswoche als auch des Kurses ist unter Vorbehalt des vorhandenen Platzangebotes ohne Kostenfolge bis 8 Wochen vor Campbeginn möglich und danach, falls möglich, gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120 (CHF 80 für Camps unter CHF 1000).
 

DURCHFÜHRUNG

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei einer ungenügenden Anzahl Anmeldungen eine Camp-Woche bis spätestens 2 Wochen vor Beginn zu annullieren. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, bei Rückerstattung des vollen Betrages auf einen Campbesuch zu verzichten oder sich in eine andere Woche, oder ein anderes Camp bei voller Anrechnung des Camppreises umbuchen zu lassen. Bei weniger als 5 TeilnehmerInnen kann der Veranstalter Kurse zusammenlegen, die Durchführung dieses Kurses absagen oder betroffene TeilnehmerInnen in einen gleichwertigen Kurs umteilen. Nationale Feiertage sind in der Regel kursfrei. Änderungen des publizierten Angebotes sind möglich und schmälern die Leistung nicht. Muss das Camp im Falle unverschuldeter höherer Gewalt (Brand, Erdbeben, Streik, Insolvenz eines Leistungsträgers, Unruhen etc.) annulliert oder abgebrochen werden, ist der Veranstalter nicht rückerstattungspflichtig. In anderen Fällen wird der Camppreis unter Abzug erbrachter Leistungen zurück erstattet. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
 

ANNULLATION

Eine Annullationsversicherung ist obligatorisch und kann bei der Anmeldung direkt abgeschlossen werden (AGBs im Internet).
Rücktritts-Konditionen: Bis zu 8 Wochen vor Campbeginn: Volle Rückerstattung unter Verrechnung einer Unkostengebühr von CHF 120 (CHF 80 für Camps unter CHF 1000). Bis zu 4 Wochen vor Campbeginn: Rückerstattung von 50% des Camp-Preises. Bei kürzerfristigen Abmeldungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Camp-Preises, ausser es wird ein/e ErsatzteilnehmerIn gestellt oder es liegen durch eine gültige und bezahlte Annullationsversicherung gedeckte Gründe vor. Fremdkosten (Tickets etc.) werden gem. deren Annullationsbedingungen verrechnet.

HAFTUNG/VERSICHERUNG

Der Veranstalter hat für sich und seine MitarbeiterInnen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der/die Erziehungsberechtigte/n ihrerseits sind verpflichtet, für den/die angemeldete/n CampteilnehmerIn folgenden Versicherungsschutz (für die Ausland-Camps inkl. Deckung im entsprechenden Land) abgeschlossen zu haben: Annullation, Unfall/Krankheit, Privathaftpflicht. Die erziehungsberechtigte Person haftet für Schäden verursacht durch den Campteilnehmer. Ohne gegenteilige Information an den Veranstalter sind prinzipiell alle TeilnehmerInnen an alle durch die Campleitung organisierten Veranstaltungen und zur Benützung aller offerierten Aktivitäten zugelassen. Dies gilt insbesondere auch für Transporte, Aus-flüge und sportliche Anlässe. Ansprüche, die über die gesetzlichen schweizerischen Haftpflichtbestimmungen hinausgehen, können nicht gewährleistet werden.
 

ABBRUCH

Jeder Teilnehmer kann nach Absprache mit den Eltern und der Campleitung den Aufenthalt abbrechen. Die Rückreise muss in diesem Fall individuell organisiert und bezahlt werden. Der/die TeilnehmerIn hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Camppreises.
 

WEGWEISUNG

Im Falle eines für die Leitung oder die anderen Teilnehmer untragbaren Verhaltens eines Teilnehmers behalten sich die Veranstalter vor, den- oder diejenige vom Camp zu weisen. Die Rückreise erfolgt auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Rückerstattung des ganzen oder anteilsmässigen Camppreises. Als Wegweisungsgründe gelten insbesondere: Wiederholte gravierende Störung der Nachtruhe, Agressivität gegenüber LeiterInnen oder TeilnehmerInnen, Aufenthalt in Schlafräumen des anderen Geschlechts, unerlaubtes Entfernen aus dem Camp, Diebstahl, Drogenbesitz/-konsum, Waffenbesitz (inkl. Imitationen), Konflikt mit nationalem Gesetz.
 

FORDERUNGEN

Wir nehmen die Interessen unserer TeilnehmerInnen wahr, wenn wir über Mängel oder Missstände noch während dem Campaufenthalt informiert werden. Bitte beachten Sie, dass auf nachträglich gestellte Forderungen nicht mehr eingegangen werden kann, wir aber alles daran setzen, den Aufenthalt ihrer Kinder optimal zu gestalten.
 

RECHT

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, Gerichtsstand ist Zürich.
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